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Im folgenden sind die Schonzeiten und Mindestmaße gemäß den Landesfischereiordnungen für Binnengewässer und den einzelnen Ländern aufgeführt!

Diese können von Fischereirechtsinhabern und Pächter erweitert, bzw. erhöht werden.
Dazu sind Erkundigungen beim Kauf der Erlaubnisscheines für ein Gewässer einzuholen.
Das Mindestmaß bezieht sich auf die Fischlänge. Gemessen wird immer von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
In der Schonzeit gefangene oder untermaßige Fische sind schonend und unverzüglich wieder in das Gewässer zurückzusetzen!
Die angegebenen Daten sind so gewissenhaft wie möglich von uns zusammengetragen und aufbereiten worden. Trotz alledem übernehmen wir keine Gewähr für die angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße.

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